Den meisten von uns fällt es nicht schwer, während dem Führen eines Motorfahrzeuges die verordnete Brille oder Kontaktlinse zu tragen. Ganz einfach aus dem Grund, weil man damit besser sieht und dadurch auch sicherer fährt. Zudem zwingt Sie auch das Gesetz dazu, Ihre Sehhilfe zu tragen. Auf der Rückseite Ihres Führerausweises wird mit dem Code 01 auf diese Tragpflicht hingewiesen.
Die Veränderungen im Leben können es mit sich bringen, dass Sie die gesetzlichen MindestSEHanforderungen plötzlich problemlos auch ohne Brille oder Kontaktlinsen bewältigen können, sei es durch eine Operation des grauen Stars oder einer Laserkorrektur Ihrer Augen.
In solchen Fällen genügt es nicht, einfach ohne Brille oder Kontaktlinsen weiter zu fahren. Geraten Sie ohne aufgesetzte Brille oder Kontaktlinsen in eine Verkehrskontrolle, droht Ihnen eine saftige Busse, wenn Sie nicht vorgängig in Ihrem Führerausweis den entsprechenden Code haben entfernen lassen. Ein entsprechendes Gesuch können Sie bei uns oder Ihrem Augenarzt anfordern.
Für Ihre Sicherheit auf der Strasse. Bevor Sie ein Gesuch für die Erteilung eines Lernfahrausweises bzw. eines Führerscheins einreichen, müssen Sie Ihr Sehvermögen summarisch prüfen lassen. Das Gleiche gilt auch für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises in einen schweizerischen Führerausweis. Wir führen mit Ihnen den Sehtest bei uns im Fachgeschäft an der Stauffacherstrasse 94 durch.
Das Resultat des Sehtests wird in ein Formular eingetragen, das sie bei der Gesuchstellung einreichen müssen. Bevor Sie uns aufsuchen, bitten wir Sie, das Formular auszudrucken und den Adresskopf in Gross-/Kleinschrift und in schwarzer Farbe auszufüllen. Im Geschäft bitten wir Sie, sich zu dem Sehtest auszuweisen. Der Test kostet 20 Franken.